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"Tag der offenen Tür" an der Biogasanlage in Schwalmtal
Die ReEnergie Niederrhein ist erste Bürger-AG der Region
Die ReEnergie Niederrhein GmbH erhält eine neue Gesellschaftsform. Die Umwandlung in eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft wurde im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 4. Juni 2010 beschlossen. Vorteil der neuen Rechtsform ist eine vereinfachte Kapitalbeschaffung, da der sowohl für die ren als auch für den künftigen Aktionär sehr aufwendige Gang zum Notar entfällt. Interessierte Bürger können die Namensaktien nunmehr direkt bei uns erwerben und sich somit auf schnellem, deutlich unbürokratischerem Wege am Unternehmen beteiligen.
Der Nennbetrag je Aktie beträgt 100 Euro. Gezeichnet wird sie ab mindestens 5 Namensaktien (Stammaktien) zu einem Ausgabekurs von je 130 Euro. Lag die bisherige Gesellschafteranlage bei mindestens 2.750 Euro, kann man jetzt schon Aktionär ab 650 Euro werden. Eine Kapitalerhöhung von 510.000 Euro ist ebenfalls beschlossen. Damit stehen Bürgern und interessierten Unternehmen weitere 5.100 Namensaktien zur Verfügung.
Die Zeichnung der Aktien wird nach Prüfung des Wertpapierprospektes durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (Bafin) beginnen. Interessenten wird empfohlen, sich bereits jetzt vormerken zu lassen, damit wir Ihnen umgehend das Wertpapierprospekt zusenden können. Bis zur Rückgabe des Zeichnungsscheines des Prospektes bleibt die Aktienreservierung rechtlich unverbindlich.
Formular zur Reservierung von Namensaktien bei der ren ag
Erste Pressemitteilungen zur Umwandlung der ren:
Artikel der Rheinischen Post, Herr Peters vom 16.06.2010
Artikel der Rheinischen Post vom 16.06.2010
Artikel der Grenzland Nachrichten vom 17.06.2010
Artikel der Westdeutschen Zeitung vom 21.06.2010
Was sind Namensaktien?
Die Namensaktie lautet auf den Namen eines bestimmten Aktionärs.
Was ist das Aktienregister?
Bei Ausgabe von Namensaktien ist ein Aktienregister zu führen. Im Aktienregister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten elektronisch gespeichert. Eingetragen werden danach Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs – bei einer juristischen Person deren Firma, Geschäftsanschrift und Sitz – sowie in jedem Fall die Anzahl der vom Aktionär gehaltenen Aktien. Die Eintragung in das Aktienregister ist für die Aktionäre deshalb wichtig, weil nur derjenige gegenüber der Gesellschaft als Aktionär gilt und damit zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Vertraulichkeit der persönlichen Daten
Die persönlichen Daten der Aktionäre im Aktionärsregister sind vertraulich und werden nicht an unbefugte Dritte, insbesondere auch nicht an andere Aktionäre, weitergegeben.
Vorteile der Namensaktien
Ein Vorteil ist, dass die Namensaktie einen besseren direkten Kontakt zwischen der Aktiengesellschaft und den Aktionären ermöglicht. So kann die ren ag ihren Aktionären beispielsweise unmittelbar Informationen über das Unternehmen zur Verfügung stellen, gezielter Kontakt mit Investoren aufnehmen und im Vorfeld der Hauptversammlung die Einladung und andere Unterlagen direkt zusenden und Weisungen für Abstimmungen entgegennehmen.
Anmeldung zur Hauptversammlung
Die ren ag wird ihren im Aktienregister eingetragenen Aktionären die Einladung zur Hauptversammlung direkt zuschicken. Dieser Einladung wird dann ein Anmeldeformular beiliegen, mit dem sich der Aktionär bei der Gesellschaft anmelden kann.
Gutschrift der Dividende
Die Dividendenzahlung wird den Aktionären über ihre angegebene Bank gutgeschrieben. |
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